Konfrontieren Sie den Täter nicht mit dem sexuellen Missbrauch,
bevor der Schutz des Kindes gesichert ist!
Sexuell missbrauchte Kinder werden zur Geheimhaltung verpflichtet.
Eine Konfrontation bewirkt, dass das Kind verstärkt vom Täter
unter Druck gesetzt wird und möglicherweise wieder schweigt
oder das Anvertraute wieder zurücknimmt.
Suchen Sie sich selbst Unterstützung!
Der Verdacht auf sexuellen Missbrauch löst immer widersprüchliche Gefühle
und Ängste aus, mit denen niemand allein bleiben sollte.
Literaturtipp:
Ursula Enders (Hrsg.), "Zart war ich, bitter war´s"
Handbuch gegen sexuellen Missbrauch, Kiepenheuer & Witsch (ISBN 3-462-03328-X) |